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Frei ab 18  und ... SRS Waffen und Munition dürfen ganzjährig gekauft werden

Hinweise zum Abschuss pyrotechnischer Munition

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition mit Gas-Schreckschuß-Waffen ist waffenscheinfrei erlaubt:

Das Verschießen von pyrotechnischer Munition vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht.

Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen

Signal, Reizstoff-, Schreckschußwaffen (SRS) sind gefragter denn je. Die Zahl der Lizenzen des Kleinen Waffenscheins steigt auch in Baden-Württemberg rasant an.

 

Zum Erwerb einer SRS-Waffe mit PTB-Zeichen  und der zugehörigen Kartuschenmunition genügt in Deutschland die Volljährigkeit – ihr Erwerb ist erlaubnisfrei, der Besitz ist erlaubnisfrei.

 (Baumusterprüfzeichen der Physikalisch Technischen Bundesanstalt in Braunschweig auf SRS Waffen)

Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Wollen Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe in der Öffentlichkeit bei sich führen, benötigen Sie einen Waffenschein. Der Begriff "Führen" einer Waffe bedeutet nach dem Waffengesetz: Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe außerhalb:

  • der eigenen Wohnung,
  • der eigenen Geschäftsräume,
  • des eigenen befriedeten Besitztums (z.B. eingezäuntes Grundstück) oder
  • einer Schießstätte.

Tipp: Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die geltenden Vorschriften. Setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit der zuständigen Behörde in Verbindung.

Achtung: Der unerlaubte Umgang mit Waffen und Munition ist eine Straftat - in bestimmten Fällen eine Ordnungswidrigkeit. Wollen Sie in der Öffentlichkeit eine Waffe bei sich führen, müssen Sie neben dem Waffenschein einen Personalausweis oder Pass bei sich haben.

Das Schießen mit SRS-Waffen innerhalb eines befriedeten Besitztums und mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes ist ganzjährig ohne kleinen Waffenschein erlaubt, solange niemand durch den Lärm gestört wird.  Das Führen der SRS-Waffen sowie das Schießen in der Öffentlichkeit bedarf einer behördlichen Schießerlaubnis oder eines Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrunds, wie etwa Notwehr oder Notstand.

 

Kleiner Waffenschein (§ 10 Abs. 4 S. 4 WaffG)

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine erlaubnisfreie Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen und ist damit die Erlaubnis zum verdeckten Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. "Verdecktes Führen" heißt, diese Waffe auch in der Öffentlichkeit (Spaziergang, etc.) dabei haben zu dürfen, aber eben nur in der Tasche oder unter der Jacke, eben nicht sichtbar.

Erlaubnisfreie Waffen dürfen nicht bei öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen (z. B. Jahrmärkten, Demonstrationen, Einkaufszentren, etc.) geführt werden.

Wann kann ich einen kleinen Waffenschein beantragen (Voraussetzungen, Ausstellung)

Die Voraussetzungen für den kleinen Waffenschein sind identisch mit denen des vollwertigen Waffenscheins, im Unterschied muss der Antragsteller kein Bedürfnis und keine Haftpflichtversicherung nachweisen. Der Antragsteller muss zuverlässig und persönlich geeignet sein. Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung werden folgende Kriterien an den Antragsteller gestellt:

  • keine Vorstrafen außer höchstens einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen
  • fachgerechte Aufbewahrung der Waffen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • keine Drogen- oder Alkoholabhängigkeit
  • körperliche und geistige Eignung

Jeder, der diese Voraussetzungen erfüllt, kann einen kleinen Waffenschein beantragen. Die Bearbeitung dauert, je nach Behörde und Bundesland, meist drei bis acht Wochen. Der kleine Waffenschein wird je nach Bundesland und Stadt von der Polizei, dem Ordnungsamt, dem Landratsamt oder der Gemeinde ausgestellt. Dazu ist ein schriftlicher Antrag bei der Behörde zu stellen. Die Bearbeitungsdauer ist ca. 3-4 Wochen und kostet bis zu 60 Euro.

Behördliche Infos zur Beantragung des kleinen Waffenscheins

Serviceportal Baden-Württemberg

 

Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Landratsamt Main-Tauber-Kreis

Rechts- und Ordnungsamt

Gartenstraße 1

97941 Tauberbischofsheim

Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis

FB2 - Umwelt, Landentwicklung und Ordnungswesen
Neckarelzer Straße 7
74821 Mosbach
Telefon 06261/84-0

Landratsamt Hohenlohe

Waffenbehörde Künzelsau

Ordnungsamt

Allee 17

74653 Künzelsau